Aufbau eines Datenschutz-Managementsystems
§ 4g Absatz 1 Satz 1 BDSG: "Der Beauftragte für den Datenschutz wirkt auf die Einhaltung dieses Gesetzes und anderer Vorschriften über den Datenschutz hin."
Zu diesem Zwecke sollte sinnvollerweise ein Datenschutz-Managementsystem installiert werden. Die Schwierigkeiten, den Datenschutz effektiv und effizient zu gestalten, liegen für viele Institutionen insbesondere in der strukturierten Herangehensweise. Das System sollte alle aufbau- und ablauforganisatorischen Fragestellungen beachten, welche allgemein verbindlich sind. Die Herausforderung besteht in der sinnvollen
- Durchführung von Analysen,
- Erstellung von Konzepten, Richtlinien, Dokumenten sowie
- internen Umsetzung.
Unterstützungsmöglichkeiten durch die UIMC
Die UIMC hat die Kompetenz und Erfahrung sowie ein umfassendes Produktportfolio, um Institutionen beim Aufbau und der Umsetzung eines Datenschutz-Managementsystems zu unterstützen bzw. die Institutionen in die Lage zu versetzen, selbst ein solches System zu etablieren.
Alle Produkte der UIMC sind aufeinander abgestimmt, basieren auf den jeweilig gültigen Gesetzen und orientieren sich an der ISO 27001/-02 (BS 7799), so dass alle Phasen stimmig durchlaufen werden können und keine Schnittstellenproblematik entsteht.
Zum Aufbau eines Datenschutz-Managementsystems können wir Ihnen u. a. folgende Dienstleistungen und Produkte anbieten:
Näheres zu den Unterstützungsmöglichkeiten finden Sie unter Produkte oder wir stellen Ihnen die Möglichkeiten näher vor, gerne auch persönlich.