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Neue FAQ: Konsequenzen aus dem EuGH-Urteil

Wuppertaler Schwebebahn mit UIMC Slogan

Grundsätzlich gilt, dass aktuell davon auszugehen ist, dass kein Datentransfer in die USA (und vermutlich auch in andere Länder mit Massenüberwachungsgesetzen) zulässig ist bzw. Datenschutz-Aufsichtsbehörden keinen Datentransfer als zulässig erachten werden. Durch Maßnahmen können die Risiken für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen aber reduziert werden, was – sofern dies stattfinden sollte – die Bewertung einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde verbessern kann, was sich wiederum auf eine etwaige Bußgeldbemessung positiv auswirken könnte.

Unter unseren FAQ informieren wir Sie mögliche Vorgehensweisen im Rahmen eines rechtskonformen Drittlandtransfers. Ferner finden Sie unsere Praxihilfen im eCollege unter FAQ und Wissenswertes.

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Dr. Jörn Vossbein

Dr. Jörn Voßbein

Telefon: 0202 / 9467726-200

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