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UIMC warnt vor „Advanced Google Consent Mode“

Wuppertaler Schwebebahn mit UIMC Slogan

Veränderungen im Tracking: Google Consent Mode in zwei Versionen

Unternehmen sind EU-weit verpflichtet, die Zustimmung von Online-Tracking nachzuweisen. Google setzt dafür nun auf eine neue Schnittstelle, um die Einwilligung zur Nutzung von Cookies zu speichern. Die Einwilligung kann dabei beispielsweise über die bekannte Abfrage erfolgen, ob der Nutzer die Cookies der jeweiligen Webseite akzeptiert. Allerdings gibt es nun auch einen erweiterten Modus, über den Google per Ping Informationen über den Nutzer erhält. „Hierbei ist jedoch unbedingt zu berücksichtigen, dass ggfs. auch bei Ablehnung von Cookies der Nutzer getrackt wird“, weist UIMC-Geschäftsführer Dr. Jörn Voßbein auf eine Besonderheit hin.

Konkret: Mit der neuen Schnittstelle, der zweiten Version des „Google Consent Mode“, passt der Google-Konzern seine Tracking Tools an. Die Dienste des Konzerns wie „Analytics“, „Tag Manager“ und „Ads“ unterstützen den Modus. Seit dem 6. März dieses Jahres ist der Einsatz der Schnittstelle für die Dienste bindend. Hintergrund ist der Digital Markets Act (DMA) der Europäischen Union, der Konzerne ab 2024 verpflichtet, die Zustimmung zum Tracking nachzuweisen.

Zwei unterschiedliche Modi

Der Google Consent Mode ist dabei in einen „Basic Mode“ und einen „Advanced Mode“ aufgeteilt:

Im Basic Mode werden ausschließlich Daten an Google gesendet, wenn die Einwilligung des Nutzers vorliegt – der User hat bei der Cookie-Abfrage auf „Annehmen“ geklickt. Liegt keine Einwilligung vor, werden keine Daten gesendet. Damit ändert sich im Basic Consent Mode nichts am bisherigen Tracking.
Anders sieht es beim „Advanced Mode“ aus. Dieser trackt mithilfe eines Pings Informationen über den Zeitstempel, User Agent (Informationen über das genutzte Endgerät) und einer Verweis-URL. Diese Angaben werden allerdings ohne Einwilligung oder Abfrage an Google gesendet. Google nutzt diese Informationen ganz offensichtlich dazu, um Lücken bei der Datenerhebung zu schließen.

Dr. Jörn Voßbein ist überzeugt: „Aus datenschutzrechtlicher Sicht sollte ein Tracking immer mit Zustimmung der betroffenen Personen erfolgen und somit ausschließlich der Google Basic Consent Mode genutzt werden. Vom Einsatz des Advanced Consent Mode ist aus Datenschutzsicht abzuraten.“

Empfehlung

Daher bleibt es weiterhin eine Herausforderung für alle Website-Betreiber, möglichst viele Einwilligungen zur Nutzung von Cookies und Tracking Tools zu generieren und gleichzeitig die datenschutzrechtlichen Anforderungen zu erfüllen. In diesem Rahmen bietet die UIMC nicht nur Überprüfungen der Webseiten an, sondern auch Schulungen und weiterführende Beratungen

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Ihr Ansprechpartner

Dr. Jörn Vossbein

Dr. Jörn Voßbein

Telefon: 0202 / 9467726-200

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