Datenschutzbeauftragter

Nutzen Sie die Vorteile eines externen Datenschutzbeauftragten

Gesetzliche Pflicht, einen Daten­schutz­beauf­tragten zu bestellen, mit Mehr­wert umsetzen

Ein Datenschutzbeauftragter ist zu bestellen, wenn mindestens 20 Personen während ihrer Arbeit mit personenbezogenen Daten arbeiten. Dies ist schnell erreicht, schließlich ist das Empfangen und Versenden von E-Mails schon eine personenbezogene Datenverarbeitung. Doch selbst wenn ein Datenschutzbeauftragter nicht zu bestellen ist, so sind die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und die weiteren Datenschutzgesetze dennoch zu beachten.

Ein externer Datenschutzberater ist daher in jedem Fall ratsam, schließlich kann durch die externe Expertise ein Mehrwert für die Organisation und die Informationssicherheit entstehen. Auch wird der Aufwand für die Umsetzung durch externe Expertise maßgeblich reduziert, die Person genießt keinen gesonderten Kündigungsschutz und eine regelmäßige Fortbildung entfällt ebenfalls für Ihr Haus.

Bei der Umsetzung und beim Umfang der Unterstützung richten wir uns nach Ihnen Wünschen: Von der rein gesetzlichen Rollenwahrnehmung als „Revisor“ bis hin zur Rund-um-sorglos-Lösung als „Nanny“, bei der wir eine umfassende Datenschutzbetreuung umsetzen, ist hierbei alles denkbar.

Externer Datenschutz­beauftrager

Erfolgsfaktor 1:
Expertenstatus– Maßnahmen werden schnell umgesetzt
Erfolgsfaktor 2:

Vertrauensbonus – Vorgebrachte Themen erfahren eine höhere Akzeptanz

Erfolgsfaktor 3:

Fokussierung – Keine Einschränkungen durch das Tagesgeschäft  

Leistungen

Unsere Leistungen im Bereich externer Daten­schutz­beauftragter

Bestandsaufnahme
Im Rahmen eines Datenschutz-Checkups findet mit dem unvor­eingenommenen Blick von außen eine umfassende Überprüfung der Datenschutz­praktiken und -richtlinien Ihres Unter­nehmens statt. Dies beinhaltet die Bewertung von Daten­schutz­ver­fahren, Daten­erfassung und -verar­beitung sowie die Analyse Ihrer Daten­schutz­doku­ment­ation. Für dabei identifizierte potenzielle Risiken und Schwach­stellen erhalten Sie pragmatische Empfehlungen.
Umsetzungsplanung
Die Umsetzungsplanung und -beratung unserer Daten­schutz­beauftragten setzt auf dem Daten­schutz-Checkup auf und beinhaltet die Ent­wicklung eines maß­geschneiderten An­satzes, um den Daten­schutz in Ihrem Unter­nehmen zu stärken, die Ein­haltung der Daten­schutz­bestimmungen sicher­zustellen und das Bewusstsein der Mitarbeiter für daten­schutz­relevante Angelegen­heiten zu schärfen.
Verfahrensverzeichnis
Das Verzeichnis von Ver­arbeitungs­tätig­keiten (VvV) oder kurz: Verfahrens­verzeichnis, wird gemeinsam mit Ihnen erstellt. Hierdurch werden zentrale Informationen zu den daten­schutz­relevanten Daten­verarbeitungen erhoben. Im gleichen Schritt kann auch die gesetzlich geforderte Risiko­bewertung durch­geführt werden und somit Synergien genutzt werden. Etwaige Datenschutz-Folgen­abschätzungen können hierbei nahtlos angeschlossen werden.
Datenschutz-Organisation
Nach erfolgter Analyse wird ein Umsetzungs­konzept erarbeitet und eine Daten­schutz-Organisation aufgebaut. Hierdurch werden Zuständig­keiten festgelegt sowie datenschutz­relevante Verfahren definiert. Dies ist der zentrale Bestandteil, um den Daten­schutz in Ihrem Unternehmen umzusetzen. Hierdurch werden Prozesse und Verantwortlich­keiten nicht nur transparent, sondern auch verbind­lich geregelt. Dabei kann auch ein Datenschutz-Managementsystem aufgebaut werden.
Regelbetreuung
In Form der Regelbetreuung werden neben einer Projekt­ver­folgung auch Adhoc-Anfragen bearbeitet. Sei es die Einführung einer neuen Software, ein neuer IT-Dienst­leister, der Relaunch Ihrer Website, eine neue Marketing-Kampagne oder eine Video­überwachung: Wir unterstützen Sie mit rechtlichen Bewertungen und natürlich mit pragmatischen Tipps zur Umsetzung, damit die gewünschte Umsetzung mit der Rechts­konformität und Ihrer Geschäfts­anforderungen auch Hand in Hand gehen.
Zur effektiven Umsetzung von Anforderungen ist es unerlässlich, die Mitarbeiter zu sensibilisieren und auf die zu ergreifenden Maß­nahmen zu schulen. Dies können wir im Rahmen von Präsenz­schulungen, Management-Workshops oder mithilfe unserer E-Learning-Plattform „eCollege“ umsetzen. Gerne erstellen wir Ihnen hierzu auch ein individuelles Schulungs­konzept für Ihr Haus, in der die verschiedenen Methoden verbunden werden.
Umsetzung
Neben der Adhoc-Beratung und der Regelbetreuung stellt die Umsetzung eine weitere wichtige Säule unserer Unterstützungsleistungen. Ob die Erstellung von Konzepten, die Auditierung von Dienstleistern, die Begehung von Räumlichkeiten, die Unterstützung bei Online-Aktivitäten oder Gestaltung von Prozessen: Die UIMC kann Sie über gesetzlichen Aufgaben des Datenschutzbeauftragten unterstützen.
Reporting
Im Rahmen von Jour-Fixe-Terminen, Status-Calls oder Sprech­stunden können aktuelle Themen seitens des erfahrenen Daten­schutz­beauf­tragten in Ihr Unternehmen eingebracht, Fragen aus Ihrem Hause diskutiert und grund­sätzlich die Sensibilität verbessert werden. Hierbei wird die aktuelle Daten­schutz-Situation den verschiedenen Beteiligten dargestellt. Auch findet ein regel­mäßiges Reporting inkl. eines jährlichen Tätigkeits­berichts an die Geschäfts­führung statt.
Berater Gruppe Datenschutz

Unterstützung für den intern bestellten Datenschutzbeauftragten

Sie sind intern für den Datenschutz zuständig? Sie möchten sich manchmal mit einem anderen Datenschutz-Fachmann austauschen, um auf Basis von Erfahrungswerten eine pragmatische Lösung zu finden? Teilweise fehlt die methodische Best Practice zur effizienten Umsetzung? In Belastungsspitzen reicht Ihre Zeit nicht aus?

Bevor Projekte stocken oder es zu Optimierungslücken bei der Abwägung zwischen gesetzlich notwendigen und wirtschaftlich angemessenen Notwendigkeiten kommt, ist es häufig ratsam, sich mit erfahrenen „Datenschutz-Kollegen“ auszutauschen. Die Ausgestaltung einer solchen Coaching-Lösung vereinbaren wir individuell mit Ihnen, und sie ist in jedem Fall an Ihren spezifischen Bedürfnissen ausgerichtet:

  • pro-aktive Unterstützung oder Hilfestellung bei Problemen
  • bei Bedarf Bereitstellung von personellen Ressourcen in Belastungsspitzen
  • Übernahme von „politisch“ problematischen Aufgaben
  • Unterstützung in Spezialthemen wie Recht, Informationssicherheit, Organisation etc.
  • und vieles mehr.

Das zeichnet einen guten Datenschutzbeauftragten aus

Ein Datenschutzbeauftragter muss fachkundig und zuverlässig sein. Für die Erfüllung der „Fachkunde“ sollten Fachkenntnisse in den Bereichen Recht, BWL/Organisation und EDV/IT sowie Unternehmenskenntnisse, aber auch „Soft-Skills“ wie Durchsetzungsstärke, Fähigkeit zu Kompromissen und zur Risikoabschätzung, Einfühlungsvermögen oder Kommunikationsfähigkeiten vorhanden sein. Vertiefte Fachkenntnisse im Datenschutz können im Rahmen von Schulungen, Fortbildungen und/oder Coaching sichergestellt werden.

Darüber hinaus hat der/die Beauftragte für den Datenschutz zuverlässig zu sein, was sich u. a. über nachfolgende Kriterien bestimmen lässt:

  • gewissenhafte Aufgabenerfüllung
  • Unparteilichkeit
  • Verschwiegenheit
  • Uneigennützigkeit
  • Verantwortungsbewusstsein und
  • Unabhängigkeit

Vorteile

Die Vorteile einer externen Datenschutz­beauftragung gehen über Gesetzes­konformität hinaus

In der UIMC-Gruppe sind rund 30 Personen beschäftigt. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden regelmäßig intern und extern fortgebildet; ein regelmäßiger Erfahrungsaustausch ist hierbei selbstverständlich. Die Stärke der UIMC ist die Bündelung aller Kompetenzen durch die Bildung eines entsprechenden Teams, sodass Sie stets auf umfassende und tiefe Erfahrungen und Kompetenzen zugreifen, die oftmals in einer Person nicht geboten werden können.

Datenschutz aus einer Hand
Bei uns erhalten Sie sämtliche Leistungen und Beratung rund um das Thema Datenschutz aus einer Hand. Wir helfen Ihnen mit pragmatischen Lösungen und verständlichen Informationen, damit Sie Ihre internen Prozesse datenschutzkonform gestalten und aufbauen können.
Vielseitige Experten
Ob Datenschutzrecht, IT- bzw. Infor­mations­­sicherheit, Organisation oder Auditierung: Bei der UIMC arbeiten Sie immer mit den jeweiligen Experten zusammen. Aufgrund unseres Betreuungs­prinzips „one face to the customer“ haben Sie dennoch immer eine Ansprech­person, die Sie am besten kennt.
Verständlichkeit
Datenschutz ist nicht immer eine leicht zu verstehende Materie. Auch sprechen verschiedene Beteiligte mitunter unter­schiedliche Sprachen (wie z. B. IT’ler, Juristen oder Fach­bereiche). Wir können komplizierte Sach­verhalte verständ­lich kommunizieren.

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