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Reform sichert Zusammenarbeit von deutschen und schweizerischen Unternehmen

Wuppertaler Schwebebahn mit UIMC Slogan

Veränderungen im Schweizer Datenschutzrecht: Das Schweizer Parlament hat beschlossen, das geltende Datenschutzgesetz zu überarbeiten und es so dem Niveau der Europäischen Union anzupassen. Damit gilt die Schweiz auch weiterhin als sicheres Drittland – mit der Folge, dass deutsche und schweizerische Unternehmen auch künftig ohne größere Hürden zusammenarbeiten können.

Hintergrund: Die Schweiz ist kein Mitglied der EU, in dem deutschen Nachbarland gilt deshalb nicht die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Weil das dortige Datenschutzrecht nicht genauso streng ist wie das EU-weite, drohte der Schweiz, den Angemessenheitsbeschluss der EU zu verlieren – und damit den Status als sicheres Drittland. Daten von EU-Bürgern hätten dann nicht ohne besondere Schutzmaßnahmen in die Schweiz übermittelt werden dürfen.

„Zusammenarbeit wäre in Teilen zum Erliegen gekommen“

Die möglichen Folgen für die Schweizer Wirtschaft: fatal. Schweizer Unternehmen drohte nicht weniger, als die Wettbewerbsfähigkeit auf dem europäischen Markt zu verlieren. Dieses Risiko ist nun abgewendet, erklärt der langjährige Datenschutzexperte Dr. Jörn Voßbein. „Die Überarbeitung ist eine gute Nachricht. Für Unternehmen aus der Schweiz, aber auch für deutsche Unternehmen, die Beziehungen in die Schweiz unterhalten.“ Die Zusammenarbeit mit Partnern und Kunden in der Schweiz wäre „vermutlich in Teilen zum Erliegen gekom-men“, so Dr. Voßbein.

Bis das veränderte Datenschutzgesetz tatsächlich rechtskräftig ist, geht allerdings noch etwas Zeit ins Land. Das Inkrafttreten erwartet UIMC-Geschäftsführer Dr. Jörn Voßbein frühestens Anfang 2022. Neben der Schweiz gelten nur elf weitere Länder als datenschutzsichere Drittstaaten: Andorra, Argentinien, Färöer, Guernsey, Israel, Isle of Man, Jersey, Japan, Kanada (nur kommerzielle Organisationen), Neuseeland und Uruguay. Übrigens: Die USA gehören nach wie vor nicht dazu.

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